slgeldbildGanz heiße Nachricht für alle, die sich ihre Brötchen oder auch nur einen Ovolus mit Second Life (Währung: Linden Dollar) oder anderen virtuellen Welten verdienen. Überhaupt: Wer mit virtuellen Währungen handelt, dem wird nun genauer auf die Finger geschaut.

Gerade auf heise.de gelesen, hier ein Zitat:

“Um eine genauere Kontrolle über inoffizielle Geld- und Werttransfersysteme zu erreichen, wird zukünftig in allen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Zahlungsdiensterichtlinie eine Aufsicht über sogenannte Zahlungsdienste und -institute eingeführt. Sie tritt neben die bereits bestehende Aufsicht über Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Richtlinie mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) um, das ab dem 31. 10. 2009 gelten wird.”

Betroffen sind: Kreditkarten- und Zahlkartenunternehmen, Betreiber von Zahlungs- und Finanztransfergeschäften, Anbieter, die Bareinzahlungen oder Barabhebungen auf ein Zahlungskonto ermöglichen, und alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge abwickeln, sowie Geldautomatenbetreiber. Nicht betroffen sind sogenannte Micropaymentsysteme, welche eine virtuelle Währung mit Wert verkaufen aber keinen Rücktausch anbieten.

Grund dieses Gesetzes sind vor allem Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung.